Rechtsprechung
BGH, 04.05.2000 - IX ZB 34/00 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit - Außerordentliche Beschwerde - Oberlandesgericht - Urteil - Entscheidung - Bundesgerichtshof - Greifbare Gesetzwidrigkeit - Gesamtvollstreckungsverfahren
- Judicialis
GesO § 1 Abs. 3; ; GesO § 20; ; ZPO § 567 Abs. 4 Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GesO § 1 Abs. 3; ZPO § 567 Abs. 4 S. 1
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.11.1996 - IX ZB 89/96
Statthaftigkeit einer Beschwerde zum BGH in einem Gesamtvollstreckungsverfahren
Auszug aus BGH, 04.05.2000 - IX ZB 34/00
Daß das Oberlandesgericht davon ausgegangen ist, die bei ihm eingelegte sofortige weitere Beschwerde sei vom Gesetz nicht eröffnet, weil § 20 GesO eine weitere Beschwerde gegen Entscheidungen, die das Gesamtvollstreckungsverfahren betreffen, nicht vorsehe, ist nicht "greifbar gesetzwidrig", entspricht vielmehr der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Senatsbeschluß vom 14. November 1996 - IX ZB 89/96, ZIP 1996, 2174; vom 2. Juli 1998 - IX ZB 33/98, ZIP 1999, 319). - BGH, 02.07.1998 - IX ZB 33/98
Zulässigkeit der Beschwerde gegen Beschlüsse des Amtsgerichts zur Vorbereitung …
Auszug aus BGH, 04.05.2000 - IX ZB 34/00
Daß das Oberlandesgericht davon ausgegangen ist, die bei ihm eingelegte sofortige weitere Beschwerde sei vom Gesetz nicht eröffnet, weil § 20 GesO eine weitere Beschwerde gegen Entscheidungen, die das Gesamtvollstreckungsverfahren betreffen, nicht vorsehe, ist nicht "greifbar gesetzwidrig", entspricht vielmehr der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Senatsbeschluß vom 14. November 1996 - IX ZB 89/96, ZIP 1996, 2174; vom 2. Juli 1998 - IX ZB 33/98, ZIP 1999, 319).